Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Hinweis der Patenterteilung im Patentblatt können Sie gegen das Patent Einspruch erheben.
Wie sind die Chancen für einen Einspruch?
Für den Erfolg eines Einspruchs ist folgendes entscheidend:
- Wahrung der dreimonatigen Einspruchsfrist
- Zahlung der Einspruchsgebühr
- schriftliche Einspruchsbegründung
- Einspruchsgründe (fehlende Patentfähigkeit, unzureichende Offenbarung, widerrechtliche Entnahme oder unzulässige Erweiterung).
Verfahrenstechnisch entscheidet über den Einspruch die Patentabteilung also eine Kammer bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzenden. Diese Entscheidung kann mit einer Beschwerde zum Bundespatentgericht zur Überprüfung gebracht werden sowie u. U. mit einer Rechtsbeschwerde anschließend zum Bundesgerichtshof.
Nach Ablauf der dreimonatigen Frist kann ein Patent durch Nichtigkeitsklage gegen den formellen Patentinhaber zum Bundespatentgericht gebührenpflichtig erhoben werden, wobei diese Nichtigkeitsklage in den institutionellen Zuständigkeitsbereich des Nichtigkeitssenats bestehend typischerweise aus zwei Juristen und drei technischen Mitgliedern.
Im Unterschied zum Einspruchsverfahren ist die Nichtigkeitsklage kostenintensiv. Berufung kann gegen das Urteil des Bundespatentgerichts zum Bundesgerichtshof erhoben werden.
Sollten Sie dazu weitere Informationen zum Nichtigkeitsverfahren benötigen, setzten Sie sich mit info@patenteroberer.de in Verbindung.