Mit viel Erfahrung haben die Patent-Eroberer einige rundum Pakete zur Patent-Anmeldung entwickelt. Diese sind genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Zu einem Festpreis erhalten Sie alle notwendigen Dienstleistungen aus einer Hand.
Wie weit können Sie gehen?
Auf Basis der europäischen Patentübereinkunft kann ein einheitlicher Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents beim Europäischen Patentamt gestellt werden. Dabei bleiben nationale Elemente, nämlich nationales Recht, bspw. bei Verletzungsklagen anzuwenden. Grund dafür ist, dass das erteilte europäische Patent zwar in jedem der benannten europäischen Staaten (es müssen nicht alle benannt werden) als jeweils dort gültiges Patent wirken, allerdings sich diese Patentwirkung nach den nationalen Vorschriften des jeweiligen Staates richten, soweit sich nicht aus dem europäischen Übereinkommen ein Anderes ergibt.
Auf der Basis des Patent-Cooperation-Treaty (PCT) können die Patenteroberer Ihre Erfindung als Patent international in zahlreichen Staaten anmelden.